Gestaltungstipp: Steuerliche Verlustvorträge nutzen

In der Unternehmenswelt ist es keine Seltenheit, dass Schwester-Kapitalgesellschaften unterschiedliche Geschäftslagen aufweisen. Während die eine Gesellschaft Gewinne verzeichnet, kämpft die andere mit Verlusten. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wie die steuerlichen Vorteile der Verluste optimal genutzt werden können. Eine clevere Möglichkeit besteht darin, Kapital für Investitionen durch Darlehensgewährung zu beschaffen und gleichzeitig die Verluste steuerlich zu verrechnen. Dieser Ansatz wird anhand eines Praxisfalls näher erläutert.

Sachverhalt

A ist Alleingesellschafter zweier Kapitalgesellschaften. Die Verlust-GmbH 1 erzielt Verluste, es wurden steuerliche Verlustvorträge festgestellt. Die Gewinn-GmbH 2 erzielt hohe Gewinne, benötigt jedoch für das weitere Wachstum neues Kapital. A möchte die Gesellschaften getrennt halten und sucht nach Möglichkeiten, die Verluste steuerlich zu nutzen.

Lösungsmöglichkeiten für die Gewinn-GmbH 2

1. Aufnahme eines Bankdarlehens

Die Gewinn-GmbH 2 könnte ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen, was jedoch zu Zinszahlungen führt und den Gewinn der GmbH mindert.

2. Gesellschafter als Darlehensgeber

A könnte persönlich Kapital bereitstellen, was jedoch zu höheren Steuern auf Zinserträge bei A führt.

Steueroptimierte Lösung

Eine geschickte Lösung besteht darin, dass A zunächst der Verlust-GmbH 1 ein niedrig verzinstes Darlehen gewährt. Anschließend leiht die Verlust-GmbH 1 der Gewinn-GmbH 2 das benötigte Kapital zu einem marktüblichen Zinssatz.

Dadurch werden die Verluste der Verlust-GmbH 1 genutzt und gleichzeitig erhält die Gewinn-GmbH 2 das benötigte Kapital für Investitionen.

Steuerliche Auswirkungen

  • Gewinn-GmbH 2: Erhält Kapital für Investitionen, die Zinsen mindern den Gewinn, bleiben aber im Verbund, keine verdeckten Gewinnausschüttungen, da marktüblicher Zins.
  • Verlust-GmbH 1: Verluste werden genutzt, erhält Zinsen von der Gewinn-GmbH 2, muss insoweit die Zinsen nicht versteuern.
  • Gesellschafter A: Kleine Zinserträge, keine nennenswerte Steuerbelastung insoweit, Verlustrisiko minimiert.

Gestaltungsmissbrauch und Risiken

Das Finanzamt könnte die Gestaltung als Missbrauch ansehen, jedoch wurden ähnliche Konzepte bereits vom Bundesfinanzhof akzeptiert. Das Risiko liegt in der wirtschaftlichen Entwicklung der Verlust-GmbH 1.

Fazit

Durch die geschickte Nutzung von Verlustvorträgen können Steuern innerhalb des Verbunds gesenkt und Kapital bereitgestellt werden. Diese Strategie eignet sich auch bei anstehenden Verschmelzungen, um Verlustvorträge zu nutzen, bevor sie verfallen.

Zusammenfassung

Die kreative Verwendung von Darlehen zwischen Schwester-GmbHs bietet eine effektive Möglichkeit, Verluste steuerlich zu nutzen und gleichzeitig Kapital für Investitionen bereitzustellen. Mit einer sorgfältigen Planung können steuerliche Vorteile maximiert und Risiken minimiert werden.

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